Allgemeine Geschäftsbedingungen RoomSearch24 – Mieter
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In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in aktuelle Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch, per Fax oder Mail geführt werden. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
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Die Angebote sind vertraulich und nur für RoomSearch24 bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der RoomSearch24. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der RoomSearch24 getroffen wird.
Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist die RoomSearch24 umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten. -
Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der RoomSearch24 umgehend mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande, und hat die RoomSearch24 die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht der RoomSearch24 die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
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Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision gemäss nachfolgender Provisionstabelle fällig.
Provisionstabelle
Unsere Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % und sind abhängig vom Mietpreis des von Ihnen gemieteten Objektes und Ihrer Mietzeit (siehe Punkt 6 unserer AGB ). Sie betragen bei einer Mietdauer von
bis zu 3 Monate:
einmalig 25% vom Mietpreis
ab 3 bis 6 Monate:
einmalig 50% vom Mietpreis
ab 6 bis 9 Monate:
einmalig 75% vom Mietpreis
ab 9 Monate:
einmalig 100% vom Mietpreis
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Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
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Die von der RoomSearch24 freiwillig gewährte Provisionsstaffel für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 9 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig: a) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist und ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss; b) der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von RoomSearch24 nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3; c) wenn eine Weiterführung des Mietverhältnisses und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch verschwiegen werden; d) für unbefristete Mietverträge.
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Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die RoomSearch24. Der Anspruch der RoomSearch24 auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
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Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.




